Allgemeine Einkaufsbedingungen der Firma 

HARDER.digital Ingenieur- und Industriegesellschaft mbH, Turm Thurau 1, 29497 Woltersdorf 

§ 1. Allgemeine Bestimmungen 

§1.1. Für alle Bestellungen der Firma HARDER.digital Ingenieur- und Industriegesellschaft mbH, im folgenden Auftraggeber genannt – gelten nur die vorliegenden Bedingungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Bedingungen des Auftragnehmers (des Lieferanten) in dessen AGB oder Auftragsbestätigung wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Vorbehaltlose Annahme von Auftragsbestätigungen oder Lieferungen bedeutet keine Anerkennung solcher Bedingungen. 

§1.2. Mit erstmaliger Lieferung zu den vorliegenden Einkaufsbedingungen erkennt der Lieferant ihre ausschließliche Geltung auch für alle weiteren Bestellungen an. 

§1.3. Bestellungen und Aufträge sind verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen oder schriftlich bestätigt wurden. 

§1.4. Für alle Verträge gilt für den Aufrtaggeber eine sofortige Kündigungsmöglichkeit ohne Einhaltung einer jegliche Frist zum Monatsende. 

Für den Fall der Unwirksamkeit der vorgenannten Regelung gilt das Gesetz. 

§ 2. Angebote, Unterlagen 

§2.1. Angebote des Lieferanten sind grundsätzlich schriftlich oder in Textform (E-Mail, Fax, etc.) abzugeben und verstehen sich ohne Vergütungsverpflichtung. 

§2.2. An den dem Lieferanten zur Angebotsabgabe überlassenen Zeichnungen, Pläne, Abbildungen, Berechnungen, Modelle, Muster und sonstigen Unterlagen 

behalten wir uns Eigentums-, Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie sämtliches geistiges Eigentum vor. Der Lieferant darf diese ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung Dritten nicht übergeben oder diesen zugänglich machen. 

§2.3. Werden sie ihm im Zusammenhang mit einer Angebotsabgabe oder Bestellung überlassen, darf er sie ausschließlich zum Zwecke Angebotsabgabe bzw. der Abwicklung der Bestellung nutzen. Sie sind uns unaufgefordert zurückzugeben, wenn es nicht zur Bestellung kommt oder auf Anforderung, wenn eine erteilte Bestellung abgewickelt worden ist. 

§ 3. Bestellungen 

§3.1. Bestellungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn wir diese schriftlich oder in Textform (E-Mail, Fax, etc.) erteilen. Mündlich oder telefonisch vorgenommene Bestellungen bedürfen einer nachträglichen Bestätigung durch uns in Schrift- oder Textform (E-Mail, Fax, etc.). Bei Lieferungen, die nicht aufgrund ordnungsgemäßer Bestellung nach den vorstehenden Regelungen erfolgen, können wir die Annahme und die Zahlung verweigern. Im Falle von Unklarheiten in der Bestellung, müssen diese durch Rückfrage des Lieferanten in Schrift- oder Textform (E-Mail, Fax, etc.) geklärt werden. 

§3.2. Der Lieferant ist verpflichtet, bei Annahme der Bestellung innerhalb einer Frist von 3 Tagen, diese in Schrift- oder Textform (E-Mail, Fax, etc.) zu bestätigen. 

§3.3. Weichen Auftragsannahmen oder Bestätigungsschreiben des Lieferanten von der Bestellung ab, so ist der Lieferant verpflichtet, ausdrücklich darauf hinzuweisen. Ein Vertrag kommt in diesem Fall erst mit der Zustimmung von uns in Schrift- oder Textform (E-Mail, Fax, etc.) zustande. 

§3.4. Eine von der Bestellung abweichende Auftragsannahme stellt ein neues Angebot dar und bedarf der Annahme durch uns in Schrift- oder Textform (E-Mail, Fax, etc.). 

§3.5. Die Beauftragung eines Subunternehmers bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch uns. Dabei bleiben die Verpflichtungen des Lieferanten uns gegenüber uneingeschränkt erhalten, und er wird für evtl. Fehler seines Subunternehmers wie für eigene Fehler eintreten. 

§ 4. Preise, Lieferung, Verpackung 

§4.1. Die in der Bestellung ausgewiesenen Preise sind Festpreise und schließen Nachforderungen oder Preiserhöhungen jeder Art aus. 

§4.2. Soweit die Preise in der Bestellung von uns nicht aufgeführt sind, hat der Lieferant diese in seiner Auftragsbestätigung anzugeben. In diesem Fall kommt der Vertrag erst durch weitere Bestätigung von uns in Schrift- oder Textform (E-Mail, Fax, etc.) zustande. 

§4.3. Sollten Preise ausnahmsweise ab Werk, ab Lager des Lieferanten oder eines Dritten vereinbart sein, so gehen alle bis zur Übergabe an das Transportunternehmen entstehende Kosten einschließlich Beladen und Rollgeld zu Lasten des Lieferanten. 

§4.4. Der Lieferant hat uns die Abwicklung einer Lieferung unverzüglich durch eine Versandanzeige bekannt zu geben. Auf dieser sowie auf anderen eine Bestellung abwickelnden Unterlagen und Rechnungen ist unsere Bestellnummer anzugeben. 

§4.5. Der Auftraggeber ist nicht zur Abnahme von Teillieferungen oder -leistungen verpflichtet. Bei vereinbarten Teillieferungen ist die noch verbleibende Restliefermenge im Lieferschein anzugeben. 

§4.6. Der Lieferant hat umweltfreundliche und möglichst wiederverwertbare Verpackungsmaterialien einzusetzen. 

§ 5. Rechnung, Zahlung 

§5.1. Die Rechnungen des Lieferanten sind zweifach einzureichen und haben für jede Lieferung alle in der Bestellung geforderten Angaben (Bestellnummer, 

Bestelldatum, Artikel-/Zeichnungsnummer, etc.) zu enthalten. 

§5.2. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung nach vertragsgemäßem Wareneingang bzw. vollständiger mangelfreier Leistung und Eingang der ordnungsgemäßen und prüfbaren Rechnung innerhalb der vereinbarten Zahlungsbedingungen. 

§5.3. Fällt der Tag der Zahlung auf einen Samstag, Sonntag oder Bankfeiertag, so wird sie am darauffolgenden Werktag geleistet. 

§ 6. Termine, Fristen 

§6.1. Vereinbarte Liefertermine und -fristen sind verbindlich und werden vom Tag der Bestellung an berechnet. 

§6.2. Erkennt der Lieferant, dass er die Termine oder Fristen nicht einhalten kann, hat er uns dies unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Verzögerung mitzuteilen. Die Anerkennung des neuen 

Liefertermins bedarf unserer Zustimmung in Schrift- oder Textform (E-Mail, Fax, etc.), sie ist weder durch die Mitteilung des Lieferanten noch durch Schweigen auf diese Mitteilung gegeben. 

§ 7. Sachmängelhaftung 

§7.1. Der Lieferant hat für die Einhaltung der von ihm übernommenen Garantien Sorge zu tragen und stellt sicher, dass die Lieferungen oder Leistungen mangelfrei sind. Sie müssen insbesondere auch den relevanten öffentlich-rechtlichen Bestimmungen, Richtlinien und Vorschriften von Behörden, Berufsgenossenschaften, etc. entsprechen. 

§7.2. Bei Mängeln stehen uns die gesetzlichen Mängelansprüche zu. Insbesondere sind wir berechtigt, vom Lieferanten nach unserer Wahl Mangelbeseitigung oder Lieferung bzw. Neuherstellung zu verlangen. Die im Zusammenhang mit einer Nacherfüllung entstehenden Kosten hat der Lieferant zu tragen. Das gesetzlich vorgesehene Recht auf Schadensersatz, Schadensersatz statt der Leistung oder die Geltendmachung von Garantieansprüchen bleiben vorbehalten. 

§7.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt mindestens 12 Monate ab Anlieferung am Erfüllungsort. Ist die gesetzliche Gewährleistungsfrist länger, so gilt diese. 

§ 8. Informationen und Daten 

Zeichnungen, Entwürfe, Muster, Herstellungsvorschriften, firmeninterne Daten, Werkzeuge, Einrichtungen usw., die wir dem Auftragnehmer zur Angebotsabgabe oder zur Durchführung eines Auftrages überlassen haben, bleiben unser Eigentum. Sie dürfen nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden und sind mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aufzubewahren. 

§ 9. Schutzrechte Dritter 

Der Auftragnehmer versichert, dass Rechte Dritter dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der gekauften Waren nicht entgegenstehen, insbesondere Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Sofern der Auftraggeber dennoch wegen ein ermöglichen Verletzung von Rechten Dritter, wie z. B. von Urheber-, Patent- und anderen Schutzrechten in Anspruch genommen wird, stellt ihn der Auftragnehmer hiervon und von jeder damit im Zusammenhang stehenden Leistung frei. 

§ 10. Datenschutz 

Der Auftragnehmer erklärt sein widerrufliches Einverständnis damit, dass mitgeteilte personenbezogenen Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen auftragsbezogen be- bzw. verarbeitet werden. 

§ 11. Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. 

§ 12. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Rechtsstatus 

§12.1. Erfüllungsort für die Lieferung ist die in der Bestellung genannte Versandanschrift. 

§12.2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. 

§12.3. Gerichtsstand ist das für unseren Firmensitz zuständige Gericht. Wir sind jedoch nach unserer Wahl auch berechtigt, den Lieferanten an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 

§ 13. Abweichende Vereinbarungen 

Vereinbarungen, die von dem Inhalt dieser allgemeinen Einkaufsbedingungen abweichen, sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden. 


HARDER.digital Ingenieur- und Industriegesellschaft mbH, Turm Thurau 1, 29497 Woltersdorf 

AGB Version 1.0 Stand: 15.04.2021